Datenschutz

Informationspflicht bei der Erhebung von personenbezogenen Daten gemäß der DS-GVO:Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)) und das Bundesdaten-schutzgesetz (BDSG) in seiner neuen Fassung (BGBl. I, Nr. 44, vom 05.07.2017)  

1.     Name und Kontaktdaten der Verantwortlichen:

Verein der Ehemaligen und Freunde der TMS e.V.
Hamburger Straße 42
23843 Bad Oldesloe
Vorsitzende: Doris Vogelsang, email:  ehemalige@tms-od.de                       
Schriftführerin: Ellen Vonderweiden, email: ehemalige@tms-od.de                                                            
 
2.     Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung:
Der Verein verarbeitet folgende personenbezogene Daten: Zum Zwecke der Mitgliederverwaltung werden Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer und e-mail-Adresse und Abschlussjahrgang verarbeitet. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art.6 Abs.1 S.lit. b) DS-GVO Zum Zwecke der Beitragsverwaltung werden das Geburtsdatum und die Bankverbindung verarbeitet. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art.6 Ans.1S.1lit.b) DS-GVO  
 
3.     Empfänger der personenbezogenen Daten:
Im Rahmen der Veröffentlichung unserer Vereinszeitschrift „Mitteilung“ auf der Website des Vereins ist auch eine Mitgliederliste mit Namen und Vornamen der Mitglieder enthalten. Die Veröffentlichung der e-mail-Adresse und des Abiturjahrgangs sowie Berufsbezeichnung werden nur mit Einwilligung veröffentlicht.  
 
4.     Speicherdauer:
Die für die Mitgliederverwaltung notwendigen Daten ( Name und Adressen) werden nach erfolgtem Vereinsaustritt gelöscht. Die für die Beitragsverwaltung notwendigen Daten der Bankverbindung des Kontoinhabers werden ( in Vorlage nach 10 Jahren) gelöscht. Im Falle des Widerrufs der Einwilligung werden die Daten unverzüglich gelöscht.  
 
5.      Betroffenenrechte:
Zu den Rechten der Vereinsmitglieder (natürliche Personen) zählen: ·Information bei der Erhebung von personenbezogenen Daten (Art. 13 und Art. 14 DSGVO), ·das Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO), ·das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), ·das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO), ·das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), ·die Mitteilungspflicht in Bezug auf die Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung (Art. 19 DSGVO), ·das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO), ·das Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO) und ·das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die der betroffenen Person gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt (Art. 22 DSGVO). Hiermit sieht der Verein die Pflicht des Hinweises mündlich, schriftlich oder elektronisch im Rahmen der Prozedur einer Aufnahme als Mitglied erfüllt. Im Falle der Geltendmachung eines Rechts bearbeitet der Verein innerhalb eines Monats die gestellten Anträge. Die Monatsfrist darf unter Berücksichtigung der Komplexität und der Anzahl der Anträge um weitere zwei Monate verlängert werden. In dieser Situation erhält der Antragstellende allerdings eine Zwischennachricht innerhalb des ersten Monats nach Antragseingang. Ergänzend: Verarbeitet der Verein personenbezogene Daten von Nichtmitgliedern, so stehen auch diesen die Rechte nach den Art. 12 ff. DSGVO gegenüber dem Verein zu.